Zu den Seitwärts-Optionsscheinen

Inline-Optionsscheine

Produktidee: Für alle Anleger, die auf seitwärts tendierende Kurse setzen möchten.

Wenn Sie erwarten, dass sich der Kurs eines Basiswerts innerhalb eines bestimmten Kurskorridors bewegen wird und/oder davon ausgehen, dass die Volatilität (Schwankungsbreite) des Basiswerts konstant bleibt oder sogar sinkt, dann könnten Sie mit Inline-Optionsscheinen von einem Eintritt dieser Szenarien profitieren.

Inline-Optionsscheine sind Produkte mit einer festen Laufzeit und zahlen per Laufzeitende einen fixen Rückzahlungsbetrag von 10 Euro, sofern der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit einen vorab definierten Kurskorridor (obere und untere Barriere) niemals berührt oder verlässt. Bei Verletzung einer der beiden Barrieren zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit verfällt das Produkt wertlos und Anlegern entsteht ein Totalverlust.

Handel von Inline-Optionsscheinen

Inline-Optionsscheine sind zum Handel an regulierten Börsen zugelassen. Sie können Inline-Optionsscheine wie andere Hebelprodukte oder Aktien ganz einfach über Ihre Bank oder Ihren Online-Broker börslich und außerbörslich kaufen und verkaufen – unter normalen Marktbedingungen stellt die Société Générale während der Handelszeiten Geld- und Briefkurse. Abhängig von Ihren Markterwartungen können Sie ...

... Ihren Inline-Optionsschein auch vor Laufzeitende verkaufen, wenn das Produkt im Wert gestiegen ist und Sie die Gewinne realisieren möchten. Beispiel: Kauf zu 5 Euro, Verkauf zu 6,50 Euro.

... Ihren Inline-Optionsschein auch vor Laufzeitende verkaufen, wenn der Produktpreis seit Kauf gefallen ist und Sie Ihre bisherigen Verluste begrenzen möchten oder wenn Sie davon ausgehen, dass eine der beiden Barrieren demnächst berührt wird und das Produkt dadurch wertlos verfällt. Beispiel: Kauf zu 5 Euro, Verkauf zu 3 Euro.

... Ihren Inline-Optionsschein bis zum Laufzeitende halten, wenn Sie weiter seitwärts tendierende Kurse des Basiswerts erwarten und nicht von der Berührung einer der Barrieren bis zum Bewertungstag ausgehen, um den Rückzahlungsbetrag von 10 Euro pro Stück zu erhalten. Beispiel: Kauf zu 5 Euro, Rückzahlung bei Fälligkeit zu 10 Euro.

Produktvarianten

Diese Broschüre erläutert hauptsächlich die Einsatzmöglichkeiten von Inline-Optionsscheinen. Die verwandten StayHigh- und StayLow-Optionsscheine zeichnen sich durch ähnliche Chancen und Risiken aus.

Inline-Optionsschein

Wer von seitwärts tendierenden Kursen eines Basiswerts ausgeht und darauf setzen möchte, dass sich der Kurs eines Basiswerts während der Laufzeit zwischen der oberen und der unteren Barriere bewegt und diese nicht berühren oder durchbrechen wird, könnte in einen Inline-Optionsschein investieren.

Da ein Inline-Optionsschein im Gegensatz zu StayHigh- und StayLow-Optionsscheinen zwei Barrieren hat, ist die Chance auf Erhalt des Rückzahlungsbetrags bei einem Inline-Optionsschein grundsätzlich geringer und das Produkt bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen günstiger.

StayHigh-Optionsschein

Wer von seitwärts tendierenden und / oder steigenden Kursen eines Basiswerts ausgeht und darauf setzen möchte, dass der Kurs eines Basiswerts eine bestimmte, (untere) Rückzahlungsbetragsschwelle während der Laufzeit nie berühren oder unterschreiten wird, könnte diese Markterwartung mit einem StayHigh-Optionsschein in eine Handelsstrategie umsetzen.

Da ein StayHigh-Optionsschein im Gegensatz zu einem Inline-Optionsschein nur eine Barriere hat, ist die Chance auf Erhalt des Rückzahlungsbetrags grundsätzlich höher und das Produkt bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen teurer.

StayLow-Optionsschein

Wer von seitwärts tendierenden und / oder fallenden Kursen eines Basiswerts ausgeht und darauf setzen möchte, dass der Kurs eines Basiswerts eine bestimmte, (obere) Rückzahlungsbetragsschwelle während der Laufzeit nie berühren oder überschreiten wird, könnte diese Erwartung mit einem StayLow-Optionsschein in eine Handelsstrategie umsetzen.

Da ein StayLow-Optionsschein im Gegensatz zu einem Inline-Optionsschein nur eine Barriere hat, ist die Chance auf Erhalt des Rückzahlungsbetrags grundsätzlich höher und das Produkt bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen teurer.

Beispielhafte Anlage in einem Inline-Optionsschein auf den DAX®

Ein Inline-Optionsschein mit folgenden Ausstattungsmerkmalen dient der Veranschaulichung:
Produkt Inline-Optionsschein
Basiswert Deutscher Aktienindex DAX®
Kurs des Basiswerts zum Kaufzeitpunkt 12.000 Punkte
Kaufpreis des Produkts 5 Euro
Obere Barriere 13.000 Punkte
Untere Barriere 11.000 Punkte
Rückzahlungsbetrag 10 Euro
Laufzeit 6 Monate

Szenarien am Laufzeitende

Sofern während der gesamten Laufzeit keine der beiden Barrieren erreicht oder durchbrochen und der Inline-Optionsschein damit nicht vorzeitig fällig wurde, sind gegen Laufzeitende zwei Szenarien denkbar.

Günstiges Szenario

Notiert der Basiswert auch am Bewertungstag zwischen oberer und unterer Barriere, dann erhalten Anleger den Rückzahlungsbetrag von 10 Euro* pro Inline-Optionsschein.

Ungünstiges Szenario

Sollte dagegen am Bewertungstag eine der Barrieren berührt oder über oder unterschritten werden, verfällt der Inline-Optionsschein wertlos. Anleger erhalten dann einen Rückzahlungsbetrag von 0,001 Euro und realisieren damit einen Totalverlust.

Rückzahlungsbetrag zum Laufzeitende

Voraussetzung: KO-Schwellen wurden bis zum Bewertungstag niemals berührt oder durchbrochen

Inline-Optionsscheine bergen ein hohes Verlustrisiko für Anleger. Sie eignen sich daher nur für Anleger, die sich ihrer Erwartungen bezüglich der Wertentwicklung des Basiswerts und/oder der Entwicklung der Volatilität sehr sicher sind und von einem stabilen Kurstrend innerhalb des Korridors ausgehen.

Positives Szenario

Anleger realisieren einen Gewinn

Der DAX® überschreitet während der Laufzeit des Inline-Optionsscheins weder die obere noch die untere Barriere und notiert auch am Bewertungstag zwischen beiden Barrieren.

Während der Laufzeit erhöht sich der Wert des Inline-Optionsscheins auf 8 Euro. Wer nun verkauft, realisiert einen Gewinn von 3 Euro.*

Bei Fälligkeit erhalten Anleger für jeden Inline-Optionsschein eine Rückzahlung von 10 Euro und realisieren so einen Gewinn von 5 Euro.*

* Abzüglich Gebühren, Kommissionen und Steuern.

Die in diesem Beispiel verwendeten Zahlen sind rein indikativ und dienen lediglich dem Ziel der Beschreibung des Produktmechanismus. Sie ermöglichen ein Verständnis davon, wie sich das Produkt in verschiedenen Marktphasen in den vergangenen Jahren entwickelt hätte, sind jedoch keine verlässlichen Indikatoren für künftige Erträge und haben keinen Vertragswert.

Negative Szenarien

Anleger realisieren einen Verlust, wenn eine Barriere zu einem beliebigen Zeitpunkt verletzt wird

Während der Laufzeit des Produkts steigt die Volatilität des DAX® an; erst am Bewertungstag durchbricht der Index aber die obere Barriere.

Beim Verkauf vor KO-Ereignis kann noch ein Preis von 2 Euro erzielt werden. Anleger realisieren folglich einen Verlust von 3 Euro*.

Nach Berührung der oberen KO-Schwelle am Bewertungstag verfällt das Produkt wertlos. Der Rückzahlungsbetrag liegt damit bei 0,001 Euro. Anleger realisieren einen Totalverlust von 5 Euro*.

* Abzüglich Gebühren, Kommissionen und Steuern.

Die in diesem Beispiel verwendeten Zahlen sind rein indikativ und dienen lediglich dem Ziel der Beschreibung des Produktmechanismus. Sie ermöglichen ein Verständnis davon, wie sich das Produkt in verschiedenen Marktphasen in den vergangenen Jahren entwickelt hätte, sind jedoch keine verlässlichen Indikatoren für künftige Erträge und haben keinen Vertragswert.

Preisfaktoren

Während der Laufzeit beeinflussen hauptsächlich drei Faktoren den Marktpreis eines Inline-Optionsscheins: Der Kurs des Basiswerts, die Schwankungsbreite (Volatilität) des Basiswerts und die Restlaufzeit.

Kurs des Basiswerts

Der Preis des Inline-Optionsscheins hängt unmittelbar davon ab, wie weit der Kurs des Basiswerts von den Barrieren entfernt ist: Je weiter die Entfernung, desto wahrscheinlicher ist die Zahlung des Rückzahlungsbetrags und desto höher folglich der Preis des Inline-Optionsscheins. Notiert der Basiswert dagegen sehr nahe einer Barriere, sinkt der Preis des Inline-Optionsscheins. Bei der Berührung einer Barriere wird das Produkt sofort fällig und verfällt wertlos.

Schwankungsbreite (Volatilität)

Steigende Volatilitäten führen grundsätzlich zu sinkenden Preisen, da die Wahrscheinlichkeit der Berührung einer Barriere steigt. Umgekehrt führen sinkende Volatilitäten zu steigenden Preisen, da nun die Wahrscheinlichkeit eines KO-Ereignisses sinkt.

Restlaufzeit

Rückt der Bewertungstag näher, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit der Berührung einer Barriere; zugleich steigt die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung zum Rückzahlungsbetrag. Beides führt zu steigenden Preisen des Inline-Optionsscheins.

In 3 Schritten zum passenden
Inline-Optionsschein

Tipp! Preis = Indikator für Wahrscheinlichkeit

Der Preis eines Inline-Optionsscheins kann während der Laufzeit zwischen nahezu 0 und dem Rückzahlungsbetrag von 10 Euro* variieren – und Anlegern als Indikator für die Wahrscheinlichkeit der Auszahlung des Rückzahlungsbetrags dienen. Dennoch besteht zu jeder Zeit das Risiko, dass eine der KO-Schwellen berührt wird und das Produkt wertlos verfällt.

Niedriger Preis

Ist der Preis eines Inline-Optionsscheins relativ niedrig, dann ist die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen des Rückzahlungsbetrags gering, die Wahrscheinlichkeit der Berührung einer der Barrieren jedoch hoch.

Hoher Preis

Ist der Preis eines Inline-Optionsscheins relativ hoch, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Anlage mit der Auszahlung des Rückzahlungsbetrags ebenfalls hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine der Barrieren berührt oder durchbrochen wird, ist dagegen niedriger.

Wie handle ich Inline-Optionsscheine?

Inline-Optionsscheine können in Frankfurt (Zertifikate Premium) sowie in Stuttgart (EUWAX) als auch im außerbörslichen Direkthandel mit der Société Générale von 08:00 bis 22:00 gehandelt werden.

* Abzüglich Gebühren, Kommissionen und Steuern.

Chancen und Risiken

Chancen

Erhalt eines fixen Rückzahlungsbetrags

Chance auf einen festen Rückzahlungsbetrag von 10 Euro pro Inline-Optionsschein, sofern der Basiswert am Bewertungstag zwischen oberer und unterer Barriere notiert.

Partizipation an konstanten Kursen

Während klassische Call- oder Long-Hebelprodukte nur von steigenden und Put- oder Short-Hebelprodukte nur von fallenden Märkten profitieren, erzielen Inline-Optionsscheine die maximale Rendite, wenn der Basiswert sich nur geringfügig bewegt und innerhalb eines Kurskorridors verläuft.

Risiken

Kapitalverlustrisiko

Das Produkt verfällt wertlos, sobald eine der Barrieren während der Anlagedauer berührt oder durchbrochen wird. In diesem Fall erleiden Anleger einen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals; sie können aber nicht mehr verlieren, als sie ursprünglich investiert haben.

Emittentenrisiko

Inline-Optionsscheine werden von der Société Générale emittiert. Sollte die Société Générale in Zahlungsverzug geraten oder Insolvenz oder Konkurs anmelden, können Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Betrags erleiden. Anlagen in Inline-Optionsscheinen unterliegen keinem Anlegerentschädigungsoder Einlagensicherungssystem.

Liquiditätsrisiko / Wiederanlagerisiko

Als Produktanbieter stellt ausschließlich die Société Générale unter normalen Marktbedingungen Geld- und Briefkurse für ihre Inline-Optionsscheine (Market Making). Anleger tragen das Risiko, dass nicht zu jedem Zeitpunkt Kauf- und Verkaufskurse verfügbar sind und der Wert des Produkts (unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts) bei einem vorzeitigen Verkauf deutlich unter dem ursprünglichen Erwerbspreis liegen kann.

Wichtige Hinweise

Vor einer Anlage in das Produkt sollten Anleger eine unabhängige Finanz-, Steuer-, Rechnungslegungs- und Rechtsberatung einholen.

Allgemeine Verkaufsbeschränkungen: Jeder Anleger muss dafür Sorge tragen, dass er zur Zeichnung des Produkts oder zur Anlage in das Produkt befugt ist.

Risikofaktoren: Anleger sollten vor einer Anlage in das Produkt den Prospekt und die jeweiligen endgültigen Bedingungen durchlesen. Die Société Générale empfiehlt Anlegern, den Abschnitt „Risikofaktoren“ im Prospekt zum Produkt sorgfältig durchzulesen. Informationen zu an Dritte gezahlten oder von ihnen erhaltenen Provisionen und Vergütungen: Ist eine Person (der „Beteiligte“) gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen verpflichtet, gegenüber Anlageinteressenten in Bezug auf das Produkt Provisionen oder Vergütungen offenzulegen, welche die Société Générale in Bezug auf das Produkt an diesen Beteiligten zahlt bzw. von ihm erhält, trägt der Beteiligte die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen. Gewerblicher Charakter des Dokuments: Dieses Dokument ist gewerblicher und nicht aufsichtsrechtlicher Art.

Genehmigung: Société Générale ist ein französisches Kreditinstitut (Bank), das durch die Europäische Zentralbank (EZB) und die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) (die französische Kontroll- und Aufsichtsbehörde) zugelassen wurde und beaufsichtigt wird und durch die Autorité des Marchés Financiers (die französische Regulierungsbehörde für die Finanzmärkte) (AMF) reguliert wird.

Kein Vertragsangebot: Dieses Dokument stellt kein Angebot der Société Générale oder eine Aufforderung seitens der Société Générale zur Abgabe eines Angebots im Hinblick auf einen Kauf oder Verkauf des hierin beschriebenen Produkts dar. Vertraulichkeit: Dieses Dokument ist vertraulich und kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Société Générale weder Dritten gegenüber (außer gegenüber externen Beratern unter der Bedingung, dass diese selbst diese Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten) offengelegt noch ganz oder teilweise kopiert werden.

Informationen über Daten und/oder Zahlen, die von externen Quellen bezogen werden: Die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Maßgeblichkeit der Informationen, die von externen Quellen bezogen werden, wird nicht garantiert, wenngleich die Informationen von Quellen bezogen werden, die nach vernünftigem Ermessen als zuverlässig angesehen werden. Vorbehaltlich der Bestimmungen anwendbaren Rechts übernimmt die Société Générale in diesem Zusammenhang keine Haftung.

Marktinformationen: Die in diesem Dokument wiedergegebenen Marktinformationen basieren auf Daten, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt beziehen, und können sich fallweise ändern.

Informationen zu an Dritte gezahlten oder von ihnen erhaltenen Provisionen und Vergütungen: Ist eine Person (der „Beteiligte“) gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen verpflichtet, gegenüber Anlageinteressenten in Bezug auf das Produkt Provisionen oder Vergütungen offenzulegen, welche die Société Générale in Bezug auf das Produkt an diesen Beteiligten zahlt bzw. von ihm erhält, trägt der Beteiligte die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen.

Kreditrisiko: Durch den Erwerb des Produkts geht der Anleger ein Kreditrisiko im Zusammenhang mit der Emittentin und deren Garantiegeber ein, d. h. eine Insolvenz der Emittentin und/oder des Garantiegebers kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Anlagebetrags führen.

Marktrisiko: Das Produkt kann jederzeit erheblichen Kursveränderungen unterworfen sein, die in bestimmten Fällen zum Verlust des gesamten Anlagebetrags führen können.

Liquiditätsrisiko: Bestimmte am Markt vorherrschende außerordentliche Umstände können sich nachteilig auf die Liquidität des Produkts auswirken, was sogar zur vollständigen Illiquidität des Produkts führen kann, wodurch möglicherweise eine Veräußerung des Produkts unmöglich wird und es zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust des Anlagebetrags kommen kann.

Das (die) Basisinstrument(e) betreffende außerordentliche Ereignisse: Anpassung oder Ersetzung – vorzeitige Rücknahme des Produkts: Zur Berücksichtigung der Auswirkungen bestimmter außerordentlicher Ereignisse auf das Produkt, die dessen Basisinstrument( e) beeinträchtigen könnten, sind in der Produktdokumentation (i) Anpassungs- oder Ersetzungsmechanismen und, in bestimmten Fällen, (ii) die vorzeitige Rücknahme des Produkts vorgesehen. Dies kann zu einem Verlust in Bezug auf das Produkt führen.

Risiken im Zusammenhang mit ungünstigen Marktbedingungen: Aufgrund der Schwankungen des Marktwerts des Produkts kann es erforderlich sein, dass die Anleger Rückstellungen bilden oder das Produkt ganz oder teilweise vor Fälligkeit weiterveräußern, um dem Anleger die Einhaltung seiner vertraglichen oder aufsichtsrechtlichen Pflichten zu ermöglichen. Infolgedessen muss der Anleger möglicherweise das Produkt unter ungünstigen Marktbedingungen veräußern, was zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust des Anlagebetrags führen kann. Dieses Risiko erhöht sich sogar noch, wenn das Produkt mit einer Hebelwirkung verbunden ist.

Kein liquider Markt: Es besteht kein liquider Markt, an dem dieses Produkt ohne Schwierigkeiten gehandelt werden kann, und dies kann sich wesentlich nachteilig auf den Kurs auswirken, zu dem dieses Produkt verkauft werden kann. Infolgedessen kann der Anleger seinen Anlagebetrag ganz oder teilweise verlieren.

Garantie durch die Société Générale: Es wurde von der Société Générale (nachfolgend als der „Garantiegeber“ bezeichnet) eine Garantie zugunsten des Produkts abgegeben. Die fristgerechte Zahlung der in Bezug auf das Produkt fälligen Beträge durch den Hauptschuldner wird durch den Garantiegeber nach Maßgabe und vorbehaltlich der in der jeweiligen Garantie festgelegten Bedingungen garantiert, die auf Anfrage in den Büros des Garantiegebers erhältlich sind. Folglich trägt der Anleger ein Kreditrisiko in Bezug auf den Garantiegeber.

Verkaufsbeschränkungen USA: Bei den in diesem Dokument beschriebenen Schuldverschreibungen handelt es sich nicht um U.S. Exempt Securities. Dementsprechend wurden die Schuldverschreibungen nicht nach dem Securities Act of 1933 der Vereinigten Staaten registriert und dürfen außer im Rahmen einer “Offshore-Transaktion” (wie in Regulation S definiert) an oder für Rechnung bzw. zugunsten eines “Zulässigen Übertragungsempfängers” zu keinem Zeitpunkt angeboten, verkauft, verpfändet oder anderweitig übertragen werden. Ein “Zulässiger Übertragungsempfänger” (Permitted Transferee) ist jede Person, die: (a) keine U.S.-Person im Sinne der Definition in Rule 902(k)(1) von Regulation S ist und (b) nicht unter die Definition von U.S.-Person im Sinne des Commodity Exchange Act der Vereinigten Staaten (CEA), einer Regelung der U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC-Regelung) oder einer nach Maßgabe des CEA vorgeschlagenen oder herausgegebenen Richtlinie oder Anordnung fallen (zur Klarstellung: eine nicht in CFTC-Regelung 4.7(a)(1)(iv) als “Non-United States person” (Nicht-U.S.-Person) definierte Person gilt als U.S.-Person; für die Zwecke von Unterabschnitt (D) dieser Regelung ist hiervon die Ausnahme für qualifizierte geeignete Personen (“Qualified eligible person”), bei denen es sich nicht um “Non-United States persons” handelt, ausgenommen.). Die Schuldverschreibungen stehen jederzeit nur für Zulässige Übertragungsempfänger zur Verfügung und dürfen jederzeit nur im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum Zulässiger Übertragungsempfänger stehen. Beim Kauf einer Schuldverschreibung muss jeder Käufer bestimmte im Basisprospekt enthaltene Bestätigungen, Zusicherungen und Zustimmungen abgeben bzw. diese gelten als abgegeben.

Gewerblicher Charakter des Dokuments: Dieses Dokument ist gewerblicher und nicht aufsichtsrechtlicher Art.

Informationen zu an Dritte gezahlten oder von ihnen erhaltenen Provisionen und Vergütungen: Ist eine Person (der „Beteiligte“) gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen verpflichtet, gegenüber Anlageinteressenten in Bezug auf das Produkt Provisionen oder Vergütungen offenzulegen, welche die Société Générale in Bezug auf das Produkt an diesen Beteiligten zahlt bzw. von ihm erhält, trägt der Beteiligte die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen.

Bitte geben Sie im nachfolgenden Ihre institutsspezifischen Erwerbshöchstkosten an:

Bank über die das Zertifikat/Optionsschein erworben wird:

Erwerbskosten des Zertifikates/Optionsscheines von bis zu % des Briefkurses.

Mindestkosten betragen regelmäßig bis zu Euro.

Vertriebsvergütung in Höhe von bis zu % des jeweiligen Erwerbspreises.

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